Feruerwerks- und Feuerverbot im gesamten Kanton Bern

23.07.2026

Das Feuerwerksverbot beinhaltet das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern (gefährlicher Funkenwurf!).

Das Feuerverbot gilt im Wald und in Waldesnähe (50 Meter). 

Obwohl am kommenden Wochenende noch da und dort im Berner Oberland gewittrige Niederschläge möglich sind, wurde das Verbot im Sinne der Planungssicherheit bereits gesamtheitlich erlassen. Die allenfalls eintretenden Niederschläge ändern nichts an der sich seit Monaten stetig zuspitzenden Situation. Die Modelle zeigen für kommende Woche zudem anhaltend hohe Temperaturen, geringe Luftfeuchtigkeit und Winde (Westwind / Bise). Im Hinblick auf den ersten August spitzt sich die Situation auch im Berner Oberland noch einmal zu. Ausgenommen vom Verbot sind einzig die Feuerwerke auf dem See.

Anbei die Medienmitteilung_Massnahmen_Waldbrandgefahr des Kantons Bern. 

Was gilt nun bezüglich Feuer im Freien? https://www.rsta.dij.be.ch/de/start/themen/feuerverbot.html

 

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