Update bezüglich Waldbrandgefahr

28.08.2026

Verhaltenshinweise bei «erheblich» (Stufe 3)
Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten. Im oder am Wald, inkl. Wytweiden, nur in fest einge-richteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) und mit grösster Vorsicht feuern. Feuer immer beaufsich-tigen und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.

Das Feuerverbot im Kanton Bern ist somit heute ab 12.00 Uhr aufgehoben. 

Die Entwicklung der Waldbrandgefahr wird vom AWN fortlaufend verfolgt. Die nächste ordentliche Dispo-sitionsbeurteilung ist per 02.09.2026 geplant.

Hier finden Sie die offizielle Medienmitteilung_Waldbrandgefahr des Regierungsstatthalteramtes. 

 

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